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Grundsätzlich: Möchten Sie Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland beziehen (egal ob europäisches oder nichteuropäisches Ausland), geben Sie bitte bei der Bestellung IMMER die UST-ID-Nr. der TUM an. Sie lautet: DE811193231. Fehlt die UST-ID-Nr. ist schlimmstenfalls eine ausländische der TUM in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer/Tax NICHT erstattungsfähig!

Ich bestelle Ware im EU-Ausland. Was muss ich beachten?

Für jede Wareneinfuhr aus dem EU-Ausland  - hierbei ist der Warenwert unerheblich - sind zwingend Angaben für die Intrahandelsstatistik erforderlich. Die Intrahandelsstatistik ist eine in allen EU-Staaten vorgeschriebene Meldepflicht zur Erhebung von Statistiken über die innergemeinschaftlichen Warenbewegungen mit "Gemeinschaftswaren". Mit den Intrastat-Meldungen (kurz für Innergemeinschaftliche Handelsstatistik) wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftsware zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft durch das Statistische Bundesamt statistisch erfasst.Damit die TUM ihrer Meldepflicht nachkommen kann, füllen Sie bitte in dem Zusatzformular für die Intrahandelsstatistik folgende Felder aus:

Kopfzeile (Fakultät, Lehrstuhl, Ansprechpartner, etc.)
Kostenstelle, Fonds/Auftrag, Betrag, Empfänger
8-stellige Warennummer (manchmal auch Zolltarifnummer oder Taric-Nummer genannt)
Der in dem Formular genannte Link (https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Aussenhandel/warenverzeichnis_downloads.html?nn=194880) führt zum Warenverzeichnis des Statistischen Bundesamtes. Die häufigsten, in der Informatik beschafften Gegenstände sind unter Ziffer XVI, Kapitel 84 und 85 aufgelistet. Da diese Website keinerlei Suchfunktionen enthält, hier ein Link mit einem komfortablen Such-Tool: https://www.aussenhandel.biz/wn/
Bisweilen kann man die Warennummer auch auf der Rechnung finden.
Gewichtsangaben in kg:
Diese Angabe ist ab einem Gewicht von 1 kg erforderlich. Liegt das Gewicht unter 1 kg, kann"< 1kg" angegeben werden. Meist kann man diese Angabe auf dem Lieferschein finden.

Alle anderen Felder füllt die FiBu bzw. das Servicebüro Finanzen aus.

Für Wareinfuhr aus einem Drittland ist das Ausfüllen des Formulars nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie: Liegt das wie oben beschriebene ausgefüllte Zusatzformular der Rechnung nicht bei, bezahlt die FiBu die Rechnung NICHT!

Hier geht`s zu den Arbeitsabläufen im SB-F.

 

Ersteintrag: 27.11.2014, Update: 01.08.2018

Autor: Andrea Ortmann